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UVV

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) gemäß § 57 der UVV "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70) ist es vorgeschrieben, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge einmal jährlich einer Überprüfung unterzogen werden müssen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Diese Überprüfung umfasst eine gründliche Inspektion aller sicherheitsrelevanten Aspekte.

Schwerpunkte der UVV-Prüfung

✓ Überprüfung beweglicher An- und Aufbauteile wie Kofferraumdeckel und Türen, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren.

✓ Gewährleistung einer korrekten Ladungssicherung durch Trennnetze, Gurte und andere Vorrichtungen, um das Verrutschen oder Herausfallen der Ladung während der Fahrt zu verhindern.

✓ Inspektion der Anhängerkupplung, um sicherzustellen, dass sie sich in gutem Zustand befindet und ordnungsgemäß funktioniert, insbesondere bei der Verwendung zum Ziehen von Anhängern.

✓ Kontrolle der Haltegriffe, die die Sicherheit der Insassen beim Ein- und Aussteigen sowie während der Fahrt auf unebenen Straßen gewährleisten.

✓ Überprüfung der Verfügbarkeit von Warnwesten, Warndreieck und Verbandskasten gemäß gesetzlicher Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit im Falle eines Unfalls oder einer Panne.

✓ Sicherstellung einer aktuellen Betriebsanleitung und klarer Betriebsanweisungen, damit Fahrerinnen und Fahrer über die richtige Handhabung des Fahrzeugs informiert sind und im Falle eines Problems angemessen reagieren können.



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