Allgemeine Teilnahmebedingungen für ATU easy fleet
Es gelten die folgenden Bedingungen:
- Mit der Registrierung zur Teilnahme am Programm ATU easy Fleet erkennt der Nutzer/Vertragspartner folgende Geschäftsbedingungen an.
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ATU easy Fleet ist ein Programm der A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG, Dr.-Kilian-Straße 11, 92637 Weiden (nachfolgend auch „ATU“ genannt). Der Programmteilnehmer erhält von ATU eine virtuelle Kundennummer und 10% Flottenkunden-Rabatt für die Dauer der sechsmonatigen Testphase auf sein Mobiltelefon und weitere Vorteile. Dieser 10% Flottenkunden-Rabatt gilt nur für Teile, die ATU im Sortiment führt sowie ATU eigene Serviceleistungen. Ausgenommen sind Leistungen externer Partner (z.B. HU), alle von der Versicherung bezahlten Leistungen, Gutscheine, Alufelgen von Fremdherstellern (außer Aluett und Europe), Pfand, Altteile, Mietwagen, Sonderbestellungen, Finanzierungsangebote. Diese Sonderkondition in Höhe von 10% wird bei der Rechnungslegung berücksichtigt.
Die max. 5 Flottenfahrzeuge bis 3,5t werden vom Fuhrparkverantwortlichen in der App hinterlegt und die Verwendung der App an die Fahrer der hinterlegten Fahrzeuge kommuniziert. Sie gewähren dem Programmteilnehmer beim Einkauf durch Abscannen des EAN-Codes in allen teilnehmenden ATU-Filialen in Deutschland während der Testphase 10% Flottenkunden-Rabatt und weitere Vorteile. Zur Teilnahme am Programm „ATU easy Fleet“ ist die Registrierung unter atu.fleetweb-service.de/self-register sowie ein app-fähiges Mobiltelefon (Smartphone) mit der vorinstallierten App „ATU easy Fleet” erforderlich. Eine Mehrfachregistrierung ist nicht zulässig.
Die vom Vertragspartner bereitgestellten Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Umsätze) werden von ATU im Rahmen der Programmabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt. Weiterhin können als Gegenleistung für die gewährten Rabatte und Vorteile, die der Vertragspartner im Rahmen des Programms „ATU easy Fleet“ gewährt bekommt, die bereitgestellten Daten zur Bewerbung von ATU-eigenen Produkten/Lösungen genutzt werden und der Vertragspartner zu diesen Zwecken unter der genannten E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer und per Post kontaktiert werden. Dieser Direktwerbung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen per Post gegenüber der A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG, Abteilung CRM, Dr.-Kilian-Straße 11, 92637 Weiden oder per E-Mail an [email protected] widersprochen werden. - ATU behält sich das Recht vor, diesen Antrag ohne Nennung von Gründen abzulehnen und bei Missbrauchsverdacht die Teilnahme am Programm zu verweigern oder Personen vom Programm auszuschließen. ATU nimmt den Antrag auf Teilnahme am Programm mit der Zusendung der Registrierungs-E-Mail an den Vertragspartner an.
- Die jeweilige virtuelle Kundennummer des Programms ATU easy Fleet ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der ATU. Das der virtuellen Kundennummer zugehörige Profil darf nur von dem Vertragspartner sowie der von ihm bevollmächtigten/berechtigten Personen genutzt werden, deren Namen im Programm hinterlegt sind.
- Der Vertragspartner und die zugehörigen Fahrer sind berechtigt, unter Vorlage des EAN-Codes und Unterzeichnung des Buchungsbeleges vom Kartenterminal oder Vorzeigen der Vertragsnummer Waren zu kaufen und die Kosten für Werkstattleistungen zu begleichen.
- Die aus den vom Vertragspartner oder zugehörigen Fahrern getätigten Käufen bzw. in Anspruch genommenen Werkstattleistungen entstandenen Forderungen sind bar in der Filiale zu entrichten.
- Der Vertragspartner haftet dafür, dass die von ihm bevollmächtigten/berechtigten Personen die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.
- Der Vertragspartner haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung der Karte entstehen, es sei denn, der Vertragspartner hat durch grob fahrlässige Verletzung jener vertraglichen sowie gesetzlichen Verpflichtungen zum Missbrauch beigetragen.
- ATU easy Fleet gilt zunächst für 6 Monate. Das Programm ist Eigentum der ATU.
- Die erhaltene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der ATU.
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche Weiden i. d. OPf.
- Diese AGB können zwischen dem Vertragspartner und ATU durch entsprechende Vereinbarung wie nachfolgend beschrieben geändert werden: ATU übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen gesondert hin. Zugleich wird ATU dem Vertragspartner eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. ATU wird den Vertragspartner bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
- Das Vertragsverhältnis kann beiderseits ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist zu richten an: A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG, 92633 Weiden. Einer Angabe von Kündigungsgründen bedarf es nicht.
- Umsatzbonus/Konditionen: Die ATU behält sich vor, das Bonusprogramm jederzeit zu modifizieren. Verträge/Konten mit Zahlungsverzug werden vom Bonusprogramm ausgeschlossen.
- ATU übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden; die Bisnode D&B Deutschland GmbH, Robert-Bosch-Straße 11, 64293 Darmstadt sowie an die CRIF Bürgel Coburg GmbH, Weichengereuth 26, 96450 Coburg. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ATU oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit den oben aufgeführten Wirtschaftsauskunfteien dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Artikel 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Das aktuelle SCHUFA-Informationsblatt ist abrufbar online unter www.schufa.de/datenschutz.