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UVV-Prüfung: Auch für kleine und mittelständische Unternehmensflotten Pflicht

Egal wie groß eine Flotte ist, Sicherheit hat immer Priorität. Auch kleine und mittelständische Unternehmen müssen deshalb regelmäßig Fahrzeugprüfungen durchführen und ihre Mitarbeiter gemäß Unfallverhütungsvorschriften (UVV) unterweisen – sonst drohen rechtliche Konsequenzen und es kann teuer werden. Doch was genau ist bei der Firmenwagennutzung in puncto Prävention gesetzlich vorgeschrieben? Wir sagen Ihnen, was Fuhrparkmanager alles beachten müssen.

Für Unternehmen gelten zahlreiche Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Diese sollen dafür sorgen, dass Leben und Gesundheit der Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit nicht in Gefahr geraten. Die Sicherheit am Arbeitsplatz schließt dabei die genutzten Arbeitsmittel mit ein – also auch die Fahrzeuge im Fuhrpark.

Für Flotten ist die DGUV Vorschrift 70 maßgeblich. Die Vorschrift für gewerblich genutzte Fahrzeuge verpflichtet Arbeitgeber, Firmenwägen regelmäßig durch Fachkundige auf ihre Verkehrs- und Arbeitssicherheit kontrollieren zu lassen und Mitarbeiter im Führen des jeweiligen Fahrzeugs zu unterweisen. 

 



 

Rechtliche Konsequenzen

Bei Verstößen gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Unfallverhütungsvorschriften drohen Strafen und Bußgelder. Kommt es zu einem Unfall, muss das Unternehmen nachweisen, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten worden sind. Ist dem nicht so, können auf Arbeitgeber und Fuhrparkleiter hohe Regressansprüche durch die Unfallversicherung oder Schadensersatzansprüche des verletzten Mitarbeiters zukommen.

 



 

Fahrzeuge unter der Lupe

Zu den fahrzeugbezogenen Maßnahmen zählen zum Beispiel die Überprüfung der sicherheitsrelevanten Teile sowie das Testen der Front- und Heckbeleuchtung auf Funktionstüchtigkeit. Außerdem müssen Unternehmen beispielsweise dafür Sorge tragen, dass Vorrichtungen zur Ladungssicherung, ein Warndreieck und eine ausreichende Anzahl an Warnwesten in jedem Flottenfahrzeug vorhanden sind. Achtung! Seit 2023 gehören medizinische Gesichtsmasken zur Pflichtausstattung im Verbandskasten. Also diese nicht vergessen. Bei Elektrofahrzeugen wird zusätzlich auch das Ladekabel geprüft. 

Tipp: Im Zuge der Inspektion bietet ATU seinen B2B-Kunden die Prüfung der DGUV Vorschrift 70 kostenfrei an.



 




Pflicht: Sicherheitsinfos für Fahrer

Neben der Sicherheit des Dienstwagens ist auch dessen sichere Nutzung ein zentraler Bestandteil der Unfallverhütungsvorschriften. Der richtige Umgang mit Flottenfahrzeugen soll in der Fahrerunterweisung vermittelt werden. Wichtige Themen hierbei sind:

  • Umgang mit Fahrzeugmängeln

  • Verhalten bei einem Unfall 

  • Fahren bei riskanten Witterungsverhältnissen

  • Fahrstil und -tauglichkeit (z.B. Müdigkeit, Alkohol, Medikamente)

  • Ladungssicherung 

  • Tank- und Ladevorgänge 

Den Fahrzeugnutzern obliegen im Rahmen der Vorschrift 70 bestimmte Aufgaben. Sie müssen vor Antritt einer Fahrt eine Sicherheitskontrolle durchführen und das Auto auf potenzielle Mängel prüfen. Dazu zählt beispielsweise der Check des Reifendrucks, des Motorölstandes sowie die Prüfung der Beleuchtung. Es ist hierbei hilfreich, wenn Fuhrparkbetreiber ihren Fahrern eine Checkliste mit allen wichtigen Arbeitsanweisungen zur Verfügung stellen.

 



 

Vorgeschriebener jährlicher Check

Die Durchführung der DGUV Vorschrift 70 ist für Unternehmen mit Fuhrparks mindestens einmal jährlich verpflichtend. Unter bestimmten Umständen sind UVV-Maßnahmen zwischen den jährlichen Prüfintervallen notwendig. So muss die Kfz-Ersteinweisung bei neuen Fahrern vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Zusätzliche Fahrzeugprüfungen empfehlen sich außerdem, wenn ein Flottenfahrzeug mehrere Monate besonders wenig oder sehr viel bewegt wurde oder wenn es zu einem Unfall kam.

 



 

UVV: Mit ATU Flottenlösungen auf der sicheren Seite 

Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer UVV-Pflichten. Unsere Mobilitätslösung ATU easy fleet speziell für kleine Unternehmen ermöglicht es Fuhrparkmanagern, Firmenfahrzeuge schnell und einfach digital zu verwalten. Die integrierte Erinnerungsfunktion macht Sie rechtzeitig auf den nächsten UVV-Termin aufmerksam. 

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