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Neuerungen für Fuhrparks: Was ändert sich 2025?

Auf Fuhrparkmanager und Dienstwagenfahrer kommen in diesem Jahr wieder zahlreiche Änderungen und neue rechtliche Vorschriften zu. Diese sollen die Digitalisierung der Mobilitätsbranche vorantreiben, die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen unterstützen und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. ATU Flottenlösungen hat für Sie die wichtigsten Neuerungen und wegweisenden Entwicklungen zusammengestellt, die auch Auswirkungen auf den Arbeitsalltag in der Flottenverwaltung haben werden.


Reduzierte Dienstwagen-Besteuerung für hochpreisige E-Fahrzeuge

Elektrisch betriebene Firmenwagen könnten künftig von weiteren Steuervergünstigungen profitieren. Die Bundesregierung plant, ab 2025 die Preisgrenze für die Besteuerung von E-Autos hochzusetzen. Bereits im vergangenen Jahr wurden Elektrofahrzeuge bzw. Nullemissionsfahrzeuge, deren Bruttolistenpreis bei bis zu 70.000 Euro lag, zu einem vergünstigten Satz von 0,25 Prozent besteuert. Die Bemessungsgrundlage soll dieses Jahr auf bis zu 95.000 Euro steigen. Somit würde für Flotten die Anschaffung von Elektro-Dienstfahrzeugen – vor allem im Hinblick auf Modelle der Luxusklasse – deutlich attraktiver werden. Die tatsächliche Umsetzung dieser Regelung bleibt allerdings angesichts der anstehenden Neuwahlen ungewiss.


Strengere CO2-Flottengrenzwerte

Die EU hat die Nachhaltigkeitsziele für Automobilhersteller deutlich verschärft. So werden ab 2025 die Grenzwerte für CO2-Emissionen von Flotten erheblich gesenkt. Pkw-Neufahrzeuge dürfen nun nur noch durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen (statt bisher 116 Gramm CO2 pro Kilometer). Bei leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen liegt die Zielvorgabe neuerdings bei 154 Gramm CO2 pro Kilometer (statt bisher 185 Gramm CO2 pro Kilometer). Hersteller, die diese Werte überschreiten, riskieren enorme Geldbußen, die sich für große OEM-Konzerne auf Hunderte von Millionen Euro belaufen können. Die neuen CO2-Bestimmungen werden unweigerlich Auswirkungen auf das Fahrzeugangebot am Markt haben – und somit auch den Beschaffungsprozess im Fuhrpark beeinflussen. Für Flottenverantwortliche hat dies eine stärkere Fokussierung auf emissionsarme Dienstwagen zur Folge.


GEIG: Neue Anforderungen an die Ladeinfrastruktur

Die Verlagerung auf klimaschonende Antriebe im Fuhrpark erhöht auch die Bedeutung von Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge. Um die Elektromobilität voranzutreiben, ist im Januar 2025 das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft getreten. Es legt fest, dass Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen künftig mindestens einen Ladepunkt vorweisen müssen. Für Neubauten und größere Renovierungen sehen die Auflagen noch etwas strenger aus. Hier soll jeder fünfte Stellplatz an die Ladeinfrastruktur angeschlossen sein und mindestens einen Ladepunkt besitzen. Wer diesen Anforderungen nicht nachkommt, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Bei vielen Unternehmen besteht dieses Jahr also Handlungsbedarf in puncto Ladeinfrastruktur.


Fahrverbote sollen bald europaweit gelten

Ein Richtlinienentwurf der EU sieht vor, dass bestimmte Führerscheinmaßnahmen künftig europaweit in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten sollen. Demnach könnten Fahrverbote, sofern sie für eine Dauer von mindestens drei Monaten ausgesprochen wurden, zwischen den einzelnen europäischen Ländern digital gemeldet und grenzüberschreitend anerkannt werden. Führerscheindelikte aus dem EU-Ausland würden dann auch in Deutschland gelten. Ein klares Plus für die Verkehrssicherheit. Auch wenn es 2025 vorangehen soll, wird die endgültige Umsetzung des Regelwerks voraussichtlich noch mindestens zwei Jahre auf sich warten lassen.


Führerschein umtauschen

Eine gesetzliche Vorgabe fordert, den bisher gültigen Führerscheinen nach und nach Lebewohl zu sagen. Dies betrifft nicht nur die meisten rosafarbenen und grauen Papierführerscheine. Auch so manche älteren Kartenexemplare gehören bereits der Vergangenheit an. So endete am 19. Januar 2025 die Umtauschfrist für alle Führerscheininhaber, die 1971 oder später geboren wurden und deren Fahrerlaubnis vor 1999 ausgestellt wurde. Merken Sie sich auch schon den nächsten Termin vor: Am 19. Januar 2026 ist Stichtag für alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die eine stufenweise Umstellung auf einheitliche und fälschungssichere Führerscheindokumente vorsieht. Außerdem sollen die neuen Versionen in einer zentralen Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu verhindern. Welcher Führerscheinbesitzer wann an der Reihe ist, wird durch einen mehrjährigen Umtauschplan geregelt. Ausschlaggebend sind das Geburtsjahr der jeweiligen Person und das Ausstellungsdatum des Dokuments. Bis 2033 müssen dann alle alten Führerscheine durch neue Scheckkartenversionen ersetzt sein. Fuhrparkmanager sollten also bei der Führerscheinkontrolle genau hinschauen.


CO2-Steuer steigt – Tanken wird teurer

Flotten und auch private Fahrer müssen an den Tankstellen nun mehr bezahlen. Der Grund: Die CO2-Steuer ist zum 01. Januar 2025 gestiegen. Ob das Autofahren in diesem Jahr noch teurer wird, hängt allerdings von vielen weiteren Faktoren ab. Hier spielen beispielsweise auch globale politische Entwicklungen oder der Ölpreis eine Rolle. Aber wieso steigen eigentlich die Spritkosten, wenn sich die CO2-Steuer erhöht? Der Preis für Kohlendioxid-Emissionen aus fossilen Kraftstoffen – im Jahr 2024 lag er noch bei 45 Euro, jetzt sind es 55 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2 – wird auf den Liter Benzin bzw. Diesel umgelegt. Im Schnitt erhöhte sich dadurch Anfang des Jahres der Literpreis für Benzin um einige Cent, wobei der Preisanstieg bei Diesel sogar noch ein bisschen darüber lag.