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1x1 der Fuhrparkverwaltung – Teil II Halterhaftung im Fokus: Diese gesetzlichen Pflichten müssen Sie kennen

Im ersten Teil unserer Blogreihe haben wir Ihnen verschiedene Einblicke in organisatorische und strategische Aufgaben gegeben, die bei der Fuhrparkverwaltung anfallen. In diesem Beitrag nehmen wir für Sie die wichtigsten rechtlichen Pflichten von Fuhrparkmanagern unter die Lupe.

Wie sieht es diesbezüglich in Ihrer Flotte aus: Kommen Sie all Ihren Aufgaben rund um die Halterhaftung nach? Klar, Pkw-Zulassungen oder fristgerechte Haupt- und Abgasuntersuchungen zählen natürlich auch zu den gesetzlichen Vorschriften bei der Fahrzeugbetreuung. Doch andere Maßnahmen sind meist weniger geläufig, jedoch mindestens genauso wichtig.


Halterhaftung im Fuhrpark – Was ist das?

Darunter versteht man die Verpflichtung des Fahrzeughalters, für die Verkehrs- und Arbeitssicherheit im Fuhrpark zu sorgen. Der Halter ist unter anderem dafür verantwortlich, dass die Dienstfahrzeuge regelmäßig durch Fachkundige gewartet werden. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, Mitarbeiter im Umgang mit dem jeweiligen Firmenwagen zu unterweisen, sie auf geltende Richtlinien für die Fahrzeugnutzung (Car Policy) hinzuweisen und zu überprüfen, ob jeder Fahrer eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Außerdem haftet der Halter für jegliche Schäden, die durch ein Flottenfahrzeug verursacht werden.

Ziel ist es, Unfälle und Gesundheitsrisiken im Straßenverkehr zu reduzieren und die Sicherheit sowohl von Beschäftigten als auch anderen Verkehrsteilnehmern zu erhöhen.


Die wichtigsten Pflichten

Im Fuhrparkbetrieb existieren verschiedene rechtliche Pflichten, denen der Fahrzeughalter nachkommen muss:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung

In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und somit essenzieller Bestandteil der Halterhaftung. Ohne Abschluss dieser Versicherung darf kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Die Haftpflichtversicherung deckt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten ab, die zum Beispiel bei einem Unfall entstehen. Dies schützt das Unternehmen vor hohen finanziellen Belastungen.

  • Mitteilungspflicht

Wenn sich Gegebenheiten im Fuhrpark ändern, beispielsweise durch einen Unfall, den Diebstahl eines Dienstwagens oder den Wechsel des Fahrzeughalters, müssen die Neuerungen unverzüglich an die zuständigen Kfz-Stellen gemeldet werden. Hier steht der Fahrzeughalter in der Pflicht, die nötigen Informationen korrekt und vollständig zu übermitteln. 

  • Versteuerung

Für Unternehmen hat die Einhaltung der Steuerpflicht oberste Priorität, um hohe Bußgelder oder Strafen bei Nichtbeachtung zu vermeiden. Im Fuhrparkalltag gehören unter anderem die Zahlung der Kfz-Steuer und der Umsatzsteuer beim Kauf oder Leasing von Fahrzeugen zu den Pflichten des Halters.

Übrigens gibt es in puncto Versteuerung auch eine Besonderheit für Fahrzeugnutzer hinsichtlich der 1-Prozent-Regel: Normalerweise wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises, den ein Auto zum Zeitpunkt der Erstzulassung aufwies, zum zu versteuernden Gehalt hinzugerechnet. Bei der Poolfahrzeug-Versteuerung wird dieser geldwerte Vorteil jedoch auf alle Mitarbeiter, die den Firmenwagen nutzen, umgelegt.

  • Fahrzeugprüfung gemäß UVV

Für eine sichere betriebliche Mobilität müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich einer Prüfung gemäß der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) unterzogen werden. Zum UVV-Check zählen dabei beispielsweise die Überprüfung der sicherheitsrelevanten Fahrzeugkomponenten sowie Funktionstests der Beleuchtung. Außerdem müssen Unternehmen unter anderem dafür sorgen, dass Vorrichtungen zur Ladungssicherung, ein Warndreieck und eine ausreichende Anzahl an Warnwesten in jedem Flottenfahrzeug vorhanden sind.

  • UVV-Fahrerunterweisung

Auch die UVV-Fahrerunterweisung gehört zu den Pflichten der Halterhaftung. Indem Fuhrparkverantwortliche die Fahrer mindestens einmal jährlich in Themengebieten wie geltende Verkehrsregeln und Straßenvorschriften, richtige Ladungssicherung oder korrektes Verhalten im Stau schulen, sorgen sie dafür, dass Mitarbeiter Firmenfahrzeuge ordnungsgemäß nutzen und alltägliche Situationen im Straßenverkehr sicher meistern.

  • Führerscheinkontrolle

Es muss gewährleistet sein, dass Mitarbeiter nur dann Firmenfahrzeuge nutzen, wenn sie über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Dafür sollten die Führerscheine von Fahrern mindestens zweimal pro Jahr überprüft werden. Die Führerscheinkontrolle ist zwar nicht per Gesetz vorgeschrieben, wir empfehlen sie Ihnen allerdings dringend, denn rechtliche Folgen können dennoch auf Sie zukommen.


Verantwortlichkeiten und rechtliche Konsequenzen

In der Regel ist der Geschäftsführer oder der Vorstand als Fahrzeughalter eingetragen und somit für die Einhaltung der Halterhaftung im Fuhrpark verantwortlich. Die jeweiligen Pflichten können allerdings auch an den Fuhrparkmanager übertragen werden. Bei Verstößen drohen dem Unternehmen – oder im Übertragungsfall dem Flottenleiter – gravierende rechtliche Konsequenzen.

Kann beispielsweise der Fahrer eines Firmen-Pkw bei einer Verkehrskontrolle keinen Führerschein vorzeigen und wurde zuvor auch keine Führerscheinkontrolle durchgeführt, kann dies ein hohes Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zur Folge haben. Eine versäumte Fahrerunterweisung geht zudem mit bis zu 10.000 Euro zulasten des Unternehmens. Außerdem erlischt im Schadenfall meist auch der Versicherungsschutz für das Firmenfahrzeug.


Fazit

Wie die Blogreihe „1x1 der Fuhrparkverwaltung“ zeigt, erfordert die Flottenverwaltung einiges an Fachkenntnissen im strategischen und rechtlichen Bereich und natürlich eine gute Organisationsfähigkeit. Ein nicht unerheblicher Teil der Verwaltungsarbeit beruht dabei auf wiederkehrenden Abläufen, die sich mit digitalen Flottenlösungen einfach automatisieren lassen – eine große Arbeitserleichterung für Fuhrparkmanager und eine hilfreiche Unterstützung, damit wichtige Termine nicht vergessen werden.


Kennen Sie beispielsweise schon die digitale ATU Führerscheinkontrolle? Damit ist die Prüfung der Führerscheindokumente im Handumdrehen erledigt und Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite. Übrigens: Die ATU Führerscheinkontrolle ermöglicht jetzt neben der Überprüfung deutscher Führerscheine auch die Kontrolle internationaler Führerscheindokumente.


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